Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO ist erteilt durch BZA Mitte von Berlin; Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt;
Ordnungs- und Gewerbeamt. Die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO ist durch die IHK Ostbrandenburg erteilt worden.